Auslaufende Boote haben grundsätzlich Wegerecht vor einlaufenden Booten. Fahrzeuge unter Segel haben Wegerecht. Im Hafen darf unter Motor grundsätzlich nur zum Aus- und Einlaufen gefahren werden, jedes unnötige Laufenlassen von Verbrennungsmotoren ist untersagt. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist Hafenruhe einzuhalten.
Die Anmeldung und Entrichtung der Nutzungsentgelte erfolgt am Ankunftstag von von 16.00 bis 19.00 Uhr beim Hafendienst. Außerhalb dessen Dienstzeiten kann die Anmeldung auch in der „Schifferstube“ erfolgen. Das Nutzungsentgelt ist dann in Bar in der Schifferstube oder am nächsten Tag beim Hafendienst zu entrichten. Die Bezahlung der Nutzungsentgelte ist in der Regel ausschließlich per Kreditkarte (EC) möglich.
Für Gastlieger stehen gesondert ausgewiesene Liegeplätze am Nord- und Südsteg und nicht besetzte Mitgliederboxen zur Übernachtung zur Verfügung. Das Belegen der Gastliegerstege mit Partyflößen, Tretbooten, Tagescharterbooten u.ä. ist nicht erwünscht. Dies gilt auch für Gäste der Schifferstube. Im Einzelfall entscheidet der Hafendienst im Rahmen seines Ermessenspielraums. Die Vergabe eines freien Liegeplatzes an Kurzzeitlieger ist dann bis zu maximal 2 Stunden unentgeltlich. Darüber hinaus werden die üblichen Gastliegergebühren fällig, auch wenn keine Übernachtung erfolgt. Der Anlegeplatz ist umgehend freizumachen, wenn Gastlieger anlegen wollen, die im Hafen übernachten wollen.
Die Boote sind unter Verwendung ausreichend starker Leinen und Fender festzumachen. Es ist darauf zu achten, dass keine Teile des Bootes dauerhaft und unmarkiert auf den Steg oder aus der Box hinausragen. Festmacherleinen sind durch Kopfschläge an Bord, nicht an den Stegbeschlägen zu belegen. Das Festmachen an anderen Booten und das Liegen „im Päckchen“ ist nicht gestattet.
Die Stege dienen nur dem Zugang zu den Booten, nicht als Sonnendeck oder Partyzone. Das Radfahren und Rollern auf den Stegen ist untersagt. Tiere müssen stets unter Aufsicht sein. Hunde sind an der Leine zu führen, Hundekot ist mit Hilfe der Plastikbeutel aus dem aufgestellten Tütenspender in der Restmülltonne zu entsorgen.
Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb des Hafens obliegt dem Hafenmeister und den täglich anwesenden Hafendiensten. Bei Verstößen gegen die Hafenordnung kann der Hafendienst Gastlieger zum Ablegen und Verlassen des Hafens auffordern. Außerhalb deren Dienstzeit können auch Vereinsmitglieder auf die Einhaltung der Hafenordnung aufmerksam machen.
Schiffsabfälle werden in den im Eingangsbereich des Grundstückes aufgestellten Abfallcontainern entsorgt. Abfall wird nach Papier, Pappe und Glas getrennt vom Restmüll entsorgt. Die Einleitung von Abwässern in den Hafen ist untersagt.
Das Baden geschieht auf eigene Gefahr. Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht Erwachsener erlaubt. Schwimmen in den Hafeneinfahrten ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erlaubt.
Das Grillen auf Stegen und Booten ist nicht gestattet. Zum Grillen an Land ist für Vereinsmitglieder ein Grillplatz vorhanden. Der Grillplatz ist nach Gebrauch wieder sauber herzurichten.
Für die vollständige Hafenordnung, bitte vor Ort beim zuständigen Hafenmeister fragen.
Wir wünschen Euch einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt.
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